Die Prüfung statischer Berechnungen nach dem „Vier-Augen-Prinzip“ ist im Regelfall der Tragwerksplanung nachgeschaltet und dient der Fehler- und Schadensprävention.
Seit den siebziger Jahren verfügen wir kontinuierlich über mindestens einen Prüfingenieur für Standsicherheit, der bei Beauftragung durch die Bauämter hoheitlich und bei Beauftragung durch Kunden privatrechtlich prüfend tätig wird, um auf der Basis seiner Fähigkeiten und seiner besonders ausgeprägten Erfahrung Gefahren im Baubereich abzuwenden.
In der Vergangenheit haben diese Tätigkeit als Prüfingenieur besonders erfolgreich und zuverlässig Gerhard Feld, Gunther Heitmann und Bernhard Jeschke ausgeübt. Zurzeit üben Dr. Olaf Hemmy und Christian Schagen in gleicher bewährter Weise die Aufgaben als Prüfingenieure aus.
Bedeutung des Prüfingenieurs
Der Stellenwert dieser im klassischen Sinne unabhängigen Ingenieurtätigkeit ist vor dem Hintergrund der Gefahrenabwendung für Menschen und der Gebrauchsfähigkeit von Tragwerken von hoher Bedeutung und hat sich bewährt.
Es ist ausgesprochen wichtig, dass sich sowohl der Prüfingenieur als auch die Planenden und Ausführenden als Teil eines zu funktionierenden Gesamtsystems begreifen.
Hierdurch entsteht, bei ausgewogener Beachtung von Interessenlagen, ein optimales Ergebnis. Der qualitätsverbessernde Effekt ist nicht nur für den Bauherrn von großem Nutzen. Er mindert gleichsam auch das Haftungsrisiko der übrigen Auftragnehmer.
Projektreferenzen mit dem Schwerpunkt Prüfwesen
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