Icon Objektplanung  OBJEKTPLANUNG

Bei der Objektplanung helfen wir unserem Auftraggeber bei der Planung von Neubauten, Umbauten, Modernisierungen sowie Instandsetzungsmaßnahmen. Gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beinhaltet unsere Tätigkeit alle Leistungsphasen, falls dies gewünscht wird.

Diese sind gemäß HOAI:

  • Grundlagenermittlung
  • Vorplanung (Vorplanung wesentlicher Bestandteile des Entwurfs)
  • Entwurfsplanung (Festlegung des endgültigen Entwurfs)
  • Genehmigungsplanung (Erarbeiten der notwendigen Unterlagen und Einreichung zur Genehmigung)
  • Ausführungsplanung (Entwicklung von Details, Erstellen von Ausführungsplänen)
  • Vorbereitung der Vergabe (Erstellen der Ausschreibungsunterlagen)
  • Mitwirkung bei der Vergabe (Angebotswertung)
  • Bauoberleitung
  • Objektbetreuung und Dokumentation (Überwachung der Mängelbeseitigung)

Unterschiede zwischen Objektplanung und Tragwerksplanung

Die Objektplanung unterscheidet sich im Wesentlichen von der Tragwerksplanung in der Hinsicht, dass die planerischen Aspekte hinsichtlich der Nutzung, der Bauphysik und des Baurechts hier im Vordergrund stehen. Bei der Tragwerksplanung hingegen ist das Ziel, den Nachweis einer ausreichenden Gebrauchs- und Tragfähigkeit einer zu entwickelnden Tragstruktur zu erbringen und die Ausführbarkeit mit Hilfe von Ausführungsplänen zu ermöglichen.

Beide Disziplinen greifen jedoch sehr eng ineinander, so dass unser Büro den Vorteil nutzt, auch in diesem Bereich interdisziplinär zu arbeiten und damit Synergien für den Auftraggeber gewinnbringend in unsere Leistung einbringen zu können.

Schwimmkran bei Konstruktion Fähranleger Blexen