Die Objektplanung unterscheidet sich im Wesentlichen von der Tragwerksplanung in der Hinsicht, dass die planerischen Aspekte hinsichtlich der Nutzung, der Bauphysik und des Baurechts hier im Vordergrund stehen. Bei der Tragwerksplanung hingegen ist das Ziel, den Nachweis einer ausreichenden Gebrauchs- und Tragfähigkeit einer zu entwickelnden Tragstruktur zu erbringen und die Ausführbarkeit mit Hilfe von Ausführungsplänen zu ermöglichen.
Beide Disziplinen greifen jedoch sehr eng ineinander, so dass unser Büro den Vorteil nutzt, auch in diesem Bereich interdisziplinär zu arbeiten und damit Synergien für den Auftraggeber gewinnbringend in unsere Leistung einbringen zu können.